Vereinsmeisterschaften 2021

 

Erwachsene

 

Ergebnisse vom 23. Oktober

 

 

A-Gruppe

 

1. Marcel Fliegen

2. Sandra Faßbender

3. Andre Hübecker

3. Martin Kuptz

 

B-Gruppe

 

1. Yannick Raschdorf

2. Helmut Ander

3. Günter Bellen

3. Connor Wundes

 

Doppel

 

1. Andre Hübecker / Connor Wundes

2. Marcel Fliegen / Lara Faßbender

3. Dirk Raulf / Josef Küppers

 

 

 

 

 

 

Hygiene- und Verhaltensregeln für Training und Wettkampf TTC 1960 Schiefbahn e.V.

Stand: 24.11.2021

 

Liebe Vereinsmitglieder!

 

Mit der Teilnahme am Training bestätigt ihr, dass ihr diese Regeln einhalten werdet. Für den TTC 1960 Schiefbahn e.V. gelten die im folgenden aufgeführten Regeln:

 

1. 2G-Regel

 

Gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) 

auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum, sowohl im Amateursport als auch im Profisport, ist nur immunisierten Personen gestattet. Das gilt auch für den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer. Der Zutritt zur Sporthalle - trotz weiter vorhandenem COVID-19- Ansteckungsrisikos - erfolgt auf eigene Gefahr. Die für den TTC 1960 Schiefbahn e.V. verantwortlichen Personen übernehmen im Ansteckungsfall keine Haftung. Jede Sportler*in nimmt eigenverantwortlich am Spielbetrieb teil. Nur genesene und geimpfte, sowie symptomfreie Personen dürfen am Spielbetrieb teilnehmen bzw. die Austragungsstätte betreten.

 

Bei folgenden Symptomen ist eine Teilnahme untersagt:

- Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen)

- Erhöhte Körpertemperatur/Fieber

- Geruchs- und Geschmacksverlust

- Nach Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage mit einer Person, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder dieser bestätigt wurde.

 

2.Bewertungsgrundlage der Schutzmaßnahmen

 

Das Maß der mit der CoronaSchVO ab dem 24.11.2021 angeordneten Schutzmaßnahmen orientiert sich insbesondere an der Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Hospitalisierungsinzidenz). Maßgeblich ist insoweit der vom Robert- Koch-Institut für Nordrhein-Westfalen tagesaktuell ausgewiesene Wert. Weitere Indikatoren sind

- die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je

100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen,

- die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten, der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Fälle an der ITS-Kapazität,

- die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen,

- die Zahl der Todesfälle,

- die Altersstruktur der Infizierten sowie

- die Entwicklung des R-Wertes.

 

3.Definition immunisierte Personen und Gültigkeit der Tests

 

Immunisierte Personen im Sinne der CoronaSchVO sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

 

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

 

4. Maskenpflicht

 

besteht in der gesamten Halle, den Umkleiden, Gängen und Toiletten. Ausgenommen hiervon sind die aktiven Spieler in den Spielboxen. Der Schiedsrichter muss eine Maske tragen. Es gelten ausschließlich medizinische Masken. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

 

5. AHA Regeln

 

Die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen sind unbedingt einzuhalten:

 

- Vor dem Betreten der Halle ist die Handdesinfektion Pflicht.

- Mind. 1,5 m Abstand, auch auf den Sitzgelegenheiten. Sowohl während des Trainings als auch in der Trainingspause gilt die Abstandsregel.

- Husten- und Niesetikette.

- Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen ist zugelassen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Umkleide- und WC-Räume dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern und der Hygienestandards ebenso genutzt werden.

- Der Auf- und Abbau von Tischen und Materialien erfolgt durch die Trainierenden unter Verwendung eines Mund/Nasenschutzes und unter Einhaltung des Mindestabstandes.

- Die Spieler*innen nutzen ausschließlich eigene Schläger.

- Kein Händeschütteln/Abklatschen.

- Kein Anhauchen des Balles.

- Kein Abwischen des Handschweißes am Tisch.

- Der Seitenwechsel erfolgt im Uhrzeiger-Sinn.

- Die Tische müssen nach dem Mannschaftskampf gereinigt werden (Oberfläche, Kanten, Sicherungen), ebenso die Spielfeldumrandungen (Abwischen auf den oberen 30 cm) und Zählgeräte. Geselliges Zusammensein nach dem Mannschaftskampf ist in der Sporthalle untersagt.

 

6. Der Trainingsleiter ist verantwortlich und stellt sicher,

 

- dass der Nachweis einer Immunisierung beim Zutritt in die Halle kontrolliert wird.

- dass eine dauerhafte oder mindestens regelmäßige Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen gewährleistet ist. Die Intensität der Lüftung und die Lüftungsintervalle sind der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten, anzupassen.

 

Wer die Schlüsselgewalt hat, trägt die Verantwortung. Wir bitten Eltern, Geschwister, Zuschauer und Besucher die Halle während des Trainings und Wettkampfes nicht aufzusuchen. Ansonsten gelten auch hier die vorgeschriebenen Hygieneregeln, sowie die Regeln für Zuschauer.

 

Die jeweils aktuelle Corona-Schutz-Verordnung und die Vorgaben der Stadt Willich und des WTTV, sind ebenfalls zu beachten und haben Vorrang vor diesen Regelungen. Sind einzelne Punkte dieser Regelung aufgrund neuer Corona-Schutz-Verordnungen nicht weiter nötig, werden sie außer Kraft gesetzt. Für den TTC 1960 Schiefbahn e.V. übernimmt Oliver Jekel (2.Vorsitzender) die Rolle der Hygienebeauftragten.

 

24.11.2021  - der Vorstand TTC 1960 Schiefbahn e.V